Mietrecht

Alle Videotipps im Überblick

Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht:

Prüfung Mietvertrag:

Gern erstellen und prüfen wir Mietverträge auf Seiten von Mietern und Vermietern für Wohnraum wie auch Gewerbe.

Rechte aus dem Mietvertrag:

Rechte aus dem Mietvertrag werden von uns durchgesetzt. Hierbei Prüfen wir erst die Erfolgsaussichten und nehmen den Versuch einer gütlichen Einigung vor. Sollte dies scheitern, vertreten wir Sie gern bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Mieterhöhung/ Mietminderung:

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung bzw. die Möglichkeit einer Mietminderung. Auch hier ist unser erster Versuch immer eine gütliche Regelung mit der Gegenseite. Sollte dies erfolglos verlaufen, setzen wir Ihre Ansprüche im gerichtlichen Verfahren durch.

Kündigung, Räumungsklage:

Auf Vermieterseite prüfen wir das Vorliegen von Kündigungsgründen und sprechen ordentliche bzw. außerordentliche Kündigungen aus. Sollte dies notwendig sein, erheben wir Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht.

Sollten Sie als Mieter eine Kündigung oder Räumungsklage erhalten, prüfen wir diese auf deren Rechtmäßigkeit und gehen beim Vorliegen der Voraussetzungen außergerichtlich wie auch gerichtlich gegen die ungerechtfertigte Kündigung/ Klage vor.

Eine Kündigung wirft zudem Frage zur Auszahlung der Mietkaution, möglicher Renovierungsmaßnahmen sowie evtl. Schäden an den Räumlichkeiten auf. Wir beraten Sie gerne, wie in Ihrem individuellen Fall das weitere Vorgehen zu gestalten ist.