Allgemeines Zivilrecht
Tätigkeitsschwerpunkt im allgemeinen Zivilrecht:
Das allgemeine Zivilrecht umfasst eine Anzahl von Vertragsarten. Mit freundlicher und kompetenter Beratung sowie prozessualer Vertretung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei rechtzeitiger Einschaltung können außergerichtliche Klärungen oder Vergleiche erfolgen und so einem kräfte- und zeitraubenden Gerichtsstreit vorgebeugt werden.
Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe
Die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder der Prozessführung sollte Sie nicht daran hindern, Ihre Rechte geltend zu machen. Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit einen Beratungshilfeantrag (link zu http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf) bzw. einen Prozesskostenhilfeantrag (link zu http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf) zu stellen. Die Anträge erhalten Sie in meiner Kanzlei bzw. können Sie diese direkt bei dem zuständigen Gericht stellen. Hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Anträge berate ich Sie gerne und stehe Ihnen bei Unklarheiten beim Ausfüllen beratend zur Seite.
Mahnverfahren
Die Beantragung eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides ermöglicht Ihnen, ohne ein kosten- und zeitaufwendiges Gerichtsverfahren, Ihre Ansprüche gegen den Schuldner geltend zu machen. Gern übernehmen wir für Sie den hiermit verbundenen Aufwand sowie die hieraus möglicherweise entstehende gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen.
Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, welcher nach Ihrem Dafürhalten nicht berechtigt oder fehlerhaft ist, sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Hierbei laufen zumeist sehr kurze Fristen, weshalb ein sofortiges Tätig werden unumgänglich ist. Bei uns haben Sie die Möglichkeit auch jederzeit kurzfristig einen Termin zu vereinbaren.